Schutzkonzept
„Alle Kinder haben das Recht, gegen alle Formen von psychischer oder physischer Gewalt geschützt zu werden.“
(Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention)
Jede Kita ist seit Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes im Juni 2021 verpflichtet ein Kinderschutzkonzept zu entwickeln, es in die Arbeit zu integrieren und regelmäßig zu überprüfen. Das Konzept soll beinhalten, wie die Kinder in der Einrichtung vor Gewalt geschützt werden und welche Maßnahmen folgen, sollte es zu einem kindeswohlgefährdenden Fehlverhalten bzw. zu Gewalt durch pädagogisches Personal kommen.
Download Schutzkonzept (PDF)