FAQ
für Bewerber

FAQ

In unserem FAQ- Bereich findet Ihr die Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um die Jobs bei unseren KITAS IN DER NORDHEIDE . Wenn Ihr darüber hinaus noch weitere Fragen habt, kontaktiert uns bitte. Wir helfen Euch sehr gerne weiter.

Kontakt

Welche Träger gibt es und findet eine Zusammenarbeit statt?

In Buchholz i.d.N. gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichen Trägern. Neben den städtischen Einrichtungen gibt es Kitas von kirchlichen Trägern, der freien Wohlfahrtspflege, gemeinnützigen Gesellschaften sowie einer ganzen Reihe von Elternvereinen.

Ein Austausch findet insbesondere bei regelmäßig stattfindenden Sitzungen auf Leitungsebene statt.

Verdient man bei jedem Träger gleich?

Ja, unabhängig vom Träger wird das gleiche Entgelt bezahlt, entweder tarifgebunden (TVöD SuE) oder der Tarifvertrag wird analog angewendet.

Welcher Fachkräfte-Kind-Schlüssel wird in Buchholz angewendet?

Elementargruppe: 1/12,5 (2 Kräfte auf 25 Kinder)
Altersgemischte Gruppe: 1/6,33 (3 Kräfte auf 19 Kinder)
Krippengruppe: 1/5 (3 Kräfte auf 15 Kinder)

Unterstützt werden die Kräfte in den Gruppen von ausreichend gruppenübergreifenden Springerkräften, sowie Küchenhilfen.

Welche Verfügungszeit wird den eingesetzten Kräften gewährt?

In den Kindertagesstätten in Buchholz i.d.N. werden im Durchschnitt 11 Stunden pro Gruppe an Verfügungszeit gewährt.

Wie ist die Rahmenarbeitszeit?

Die meisten Kindertagesstätten haben Öffnungszeiten von 7 bis 17 Uhr (Einzelfall bis 18 Uhr).

Gibt es Schließzeiten?

Je nach Träger sind die Kindertagesstätten in den niedersächsischen Sommerferien zwei bzw. drei Wochen geschlossen, sowie zwischen Weihnachten und Neujahr.

Ist ein finanzierter Quereinstieg möglich?

In der Regel ist vor der Weiterqualifizierung zur Erzieherin / zum Erzieher, die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin / Sozialpädagogischen Assistent erforderlich. Sofern eine Kindertagesstätte eine Stelle für eine tätigkeitsbegleitende Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistentin ausweist, kann dort die Ausbildung mit einem entsprechenden Entgelt absolviert werden. Für weitere Informationen siehe „Quereinstieg bzw. tätigkeitsbegleitende Ausbildung SPA“